Mitgliederbestandserhebung startet am 1. Januar
von Nico Preidel
Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung 2026. Gemäß §13 (4) der Satzung des LSB Thüringen sind alle Thüringer Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Bestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe zu melden. Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins- und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitglieder- und Funktionärsdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen. Das Portal wird vom 1. Januar bis 16. Februar 2026 geöffnet sein unter www.unser-sportverein.net. Weiterführende Informationen zur Bestandserhebung gibt es in zwei Webkonferenzen (7. Januar 19:00 Uhr, 4. Februar 19:00 Uhr), während der speziell für die Bestandserhebung eingerichteten telefonischen Servicezeiten
Do. 15.01.2026 (17:00-21:00 Uhr)
Sa. 31.01.2026 (09:00-12:00 Uhr)
Do. 05.02.2026 (17:00-21:00 Uhr)
sowie auf der LSB-Homepage.
Zuordnung der Vereinsmitglieder zu Sportfachverbänden - Anstatt-Beitrag entfällt ab 2027
Der Landessporttag 2024 beschloss eine Konkretisierung der LSB-Satzung hinsichtlich der Mitgliedschaften der Sportvereine in Sportfachverbänden ab dem Jahr 2027. So ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 jedes Vereinsmitglied dem Sportfachverband zuzuordnen, dessen Sportart es betreibt. Entsprechend müssen Sportvereine mit allen im Verein betriebenen Sportarten Mitglied in den zuständigen Sportfachverbänden sein. Zuvor gibt es Übergangsregelungen, auch um den Sportvereinen genügend Zeit zur Aufnahme in den entsprechenden Sportfachverbänden zu ermöglichen. Für das Jahr 2026 ist eine Mitgliedermeldung „ohne Sportfachverband“ noch möglich, jedoch verändert sich der Anstatt-Beiträge für diese nicht-zugeordneten Vereinsmitglieder. Im Jahr 2026 beträgt der „Anstatt-Beitrag“ auf 5 Euro pro Einzelmitglied bis 18 Jahre bzw. 10 Euro pro Einzelmitglied ab 19 Jahre. Ab dem Jahr 2027 entfällt der Anstatt-Beitrag.
Für den zusätzlichen Beitrag für verbandsungebundene Mitglieder gilt:
| 2026 | 2027 |
|---|---|
| 5,00 Euro/ je Mitglied bis 18 Jahre | Anstatt-Beitrag entfällt |
| 10,00 Euro/ je Mitglied ab 19 Jahre | Anstatt-Beitrag entfällt |
Im TTV wird ein Mitgliedsbeitrag von 3,00 €/Jahr pro Vereinsmitglied bis 18 Jahre und 5,00 €/Jahr für Erwachsene erhoben. Maßgebend für die Mitgliederzahl ist die bei der jährlichen Mitgliederbestandserhebung des Landesportbundes Thüringen angegebene Anzahl von Mitgliedern in den Sportarten/Fachgebieten des Thüringer Turnverbandes.