FAQ
Die wichtigsten Fragen rund um den Verband, den Sportarten und Vereinen beantworten wir dir hier!
1. Wann und wo müssen die Mitglieder gemeldet werden?
Die Bestandserhebungsdaten, sprich die Meldung der Vereinsmitglieder, können jährlich vom 1. Dezember bis spätestens zum 31. Januar über das Internet-Portal https://www.unser-sportverein.net online übermittelt werden. Weitere Informationen und eine Anleitung zur Online-Bestandserhebung finden sie hier.
2. Warum sind die Meldungen unter „Turnen“ und „im Landesfachverband“ Thüringer Turnverband so wichtig?
Die Mitgliedermeldung beeinflusst Vielfalt und Qualität der Angebote des Thüringer Turnverbandes für seine Mitgliedsvereine entscheidend. Über die jährliche Mitgliedermeldung werden anhand der unter „Turnen“ im Thüringer Turnverband gemeldeten Mitglieder die Zuwendungen des Landessportbundes Thüringen (LSB) an den TTV berechnet. Diese Zuwendungen sind ein Teil der Grundlage bei der Finanzierung des TTV.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind die Mitgliedsbeiträge der Vereine. Daher ist es notwendig, dass bei der Bestandserhebung auch die Meldung der Vereinsmitglieder „im Thüringer Turnverband“ abgegeben wird.
Nur so kann der TTV seine Dienstleistungen und Bildungsangebote finanzieren und um ein vielfaches günstiger anbieten. Die Mitgliedermeldung „Thüringer Turnverband“ schafft also die finanzielle Grundlage für Umfang und Qualität der TTV-Angebote und Dienstleistungen.
3. Welche Angebote werden vom TTV betreut?
Der Thüringer Turnverband (TTV) ist der Landesverband des Deutschen Turner-Bundes (DTB) für das Land Thüringen. Er ist Verband
- für Turnen und Gymnastik
- Leistungssport, Freizeit- und Gesundheitssport. (TTV Satzung, §1, Nr.2)
Turnen ist mehr als Gerätturnen. In den vergangenen 200 Jahren haben sich aus Turnen und Gymnastik viele attraktive Bewegungsformen, Freizeit- und Gesundheitssportangebote und zahlreiche Sportarten entwickelt, für die der TTV heute steht. In der motorischen Grundlagenausbildung (Kinderturnen), dem Freizeit- und Gesundheitssport (GYMWELT) und seinen Sportarten bietet der TTV seinen Mitgliedsvereinen eine umfassende Palette an Aus- und Fortbildungen. Dieses Angebot soll dazu beitragen, die Qualität in den Vereinen zu erhalten und weiter auszubauen. Alle sportlichen Angebote sind unter den Dachmarken sowie unseren Wettkampfsportarten gebündelt.
4. Wie wird man überhaupt Mitglied des TTV?
Mitglied des TTV können alle Thüringer Vereine und deren Vereinsmitglieder werden, die bei der jährlichen Bestandserhebung des LSB unter „Turnen“ „Thüringer Turnverband" gemeldet werden und mindestens eine der im TTV betreuten Sportarten und Angebote anbieten.
5. Wie läuft die Aufnahme ab?
Die Mitgliedschaft im TTV kann mittels Aufnahmeantrag beantragt werden. Mitglied wird ein Verein und seine Mitglieder durch Meldung über die jährliche Bestandserhebung beim Landessportbund Thüringen unter der Rubrik „Turnen“ „im Landesfachverband“. Der LSB gibt Meldung und den Mitgliedswunsch an den TTV weiter. Gemeldet werden die Mitglieder in den Vereinen von einer beauftragten Person. Weitere Informationen und eine Anleitung zur Online-Bestandserhebung finden sie hier.
6. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei einer Mitgliedschaft im TTV?
Im TTV wird ein Mitgliedsbeitrag von 3,00 €/Jahr pro Vereinsmitglied bis 18 Jahr und 5,00 €/Jahr für Erwachsene erhoben. Maßgebend für die Mitgliederzahl ist die bei der jährlichen Mitgliederbestandserhebung des Landesportbundes Thüringen angegebene Anzahl von Mitgliedern in den Sportarten/Fachgebieten des Thüringer Turnverbandes.
7. Woher weiß man, unter was gemeldet werden muss?
Für die jährliche Meldung der Mitgliederzahlen haben die Sportfachverbände gemeinsam mit dem Landessportbünden „Bundesweit einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden“ beschlossen. Die Vereine sind angehalten, sich an diese Regelungen zu halten. Neben dem Grundsatz (“Meldung beim Verband, dessen Sportart betrieben wird”) sind viele Sportangebote und gerade auch turnerische und gymnastische Angebote jedoch sportartübergreifend. In solchen Fällen gilt:
Meldung bei dem Fachverband:
- dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
- zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt,
- der über Kompetenz verfügt und diese nachweist.
8. Was geschieht wenn „ohne Landesfachverband“ gemeldet wird?
Der Landessporttag des Landessportbundes Thüringen hat im November 2015 seine Satzung unter anderem im § 13 geändert und damit den Beschluss des DOSB zur „Bundesweit einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden“ umgesetzt.
Demnach erhebt der Landessportbund ab 2017 einen zusätzlichen Beitrag für verbandsungebundene Vereinsmitglieder („Anstatt-Beitrag“). Die Mitgliederversammlung des LSB Thüringen hat November 2016 beschlossen einen Anstatt-Beitrages i.H.v. 3,00 Euro pro Jahr und Mitglied zu erheben (Mitglieder ab dem 7. Lebensjahr). Vereine die ihre Mitglieder nicht unter „Turnen“ „im Landesfachverband“ melden können die Leistungen und Angebote des TTV leider nicht oder nicht im vollen Umfang wahrnehmen. Mit der Mitgliedschaft im TTV und der Meldung unter „Turnen“ „im Fachverband“ profitieren die Vereine also doppelt. Zum einen vom Leistungsangebot des TTV und zum anderen beim Mitgliedsbeitrag.
9. In welchen Organisationen wird Ihr Verein Mitglied?
Neben der Mitgliedschaft im TTV wird Ihr Verein auch Mitglied im Deutschen Turner-Bund (DTB), dem Spitzenverband
- für Turnen und Gymnastik
- Leistungssport, Freizeit- und Gesundheitssport
in Deutschland. Die Mitgliedsbeiträge an den DTB übernimmt der TTV für den Verein und so können auch alle Leistungen und Angebote des DTB wahrgenommen werden.
10. Was sind die Vorteile einer TTV-Mitgliedschaft?
Sie sichern sich für Ihren Verein und Ihre Mitglieder bspw.
- die Stärkung Ihrer Position im regionalen Fitness- und Gesundheitsmarkt, z. B. durch Kennenlernen neuer Trends im Fitnessbereich und Gesundheitssport
- qualifizierte Angebote im (Klein-)Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen und Betreuungsangebote
- die Weiterentwicklung Ihrer Angebote insbesondere für Frauen und Ältere
- eine kostengünstige Teilnahme bei Turnfesten, Lehrgängen, Kongressen etc.
- exklusive Teilnahmemöglichkeiten an Wettkämpfen auf Landes- und Bundesebene sowie nationalen und internationalen Veranstaltungen des Deutschen Turner-Bundes
- die Möglichkeit des Erwerbs der GYMCARD und damit verbundene Vorteile
- die Automatische Mitgliedschaft im Deutschen Turner-Bund (den Mitgliedsbeitrag übernimmt der Thüringer Turnverband für ihre Vereinsmitglieder)
- die sportpolitische Bündelung der Vereinsinteressen auf Regionaler- und Landesebene
- die Nutzung von Vorteilsangeboten unserer Kooperationspartner
- Vereinsberatungsleistungen durch den Thüringer Turnverband
- die Vermittlung exklusiver, präventionsgeprüfter Vereinsprogramme in Zusammenarbeit mit dem DTB („Pluspunkt Gesundheit.DTB“ und „Sport pro Gesundheit“)